Tabelle 2.3.A im IATA DGR definiert genau, welche Gefahrgüter Passagiere und Besatzung mitnehmen dürfen. Dies ist DIE Referenz für OBC-Kuriere.
ERLAUBT IM HANDGEPÄCK UND AUFGEGEBEN:
✅ Persönliche Elektronik:
- Handys, Laptops, Tablets, Kameras
- Mit Lithium-Batterien ≤100Wh
- Batterien 100-160Wh mit Genehmigung der Fluggesellschaft