Tabelle 2.3.A: Was Passagiere Mitnehmen Dürfen

Tabelle 2.3.A im IATA DGR definiert genau, welche Gefahrgüter Passagiere und Besatzung mitnehmen dürfen. Dies ist DIE Referenz für OBC-Kuriere.

ERLAUBT IM HANDGEPÄCK UND AUFGEGEBEN:

Persönliche Elektronik:

  • Handys, Laptops, Tablets, Kameras
  • Mit Lithium-Batterien ≤100Wh
  • Batterien 100-160Wh mit Genehmigung der Fluggesellschaft

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